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Guru-Entwicklervereinbarung

Veröffentlicht: 31. Mai 2019

Willkommen im Guru-Entwicklernetzwerk! Diese Guru-Entwicklervereinbarung („Vereinbarung“) ermöglicht die Entwicklung, Prüfung, Demonstration und begrenzte Bereitstellung von Guru-API-Entwicklungsintegrationen, die für die Interoperation mit einem festgelegten Guru-Servicekonto konzipiert sind.

Durch Anklicken eines Kästchens zur Bestätigung Ihrer Zustimmung als Teil eines Online-Prozesses oder durch die Verwendung der APIs und anderer Technologien, die von Guru im Rahmen dieser Guru-Entwicklervereinbarung (der „Vereinbarung“) zur Verfügung gestellt werden, bilden die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen einen bindenden Vertrag zwischen Ihnen (dem „Entwickler“, wie unten definiert) und Guru Technologies, Inc. („Guru“) in Bezug auf: (a) die Entwicklung von Integrationen in Entwickleranwendungen unter Verwendung von Guru-APIs und/oder durch die Verwendung von Guru-Dokumentationen; und (b) die Verwendung einer Entwicklerversion des Guru-Service zur Prüfung der Interoperabilität der Entwickleranwendungen damit. Sie erklären, dass Sie die Befugnis haben, den Entwickler zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu verpflichten, und dass Sie und der Entwickler hiermit den Bedingungen und Bestimmungen hierin entsprechen werden. Alle Rechte und Privilegien, die gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden, hängen von der Zustimmung des Entwicklers zu und der Einhaltung der Bedingungen hierin ab.

1. Definitionen

  1. "APIs" bezeichnet die von Guru bereitgestellten Programmierschnittstellen, die zur Entwicklung von Entwickleranwendungen verwendet werden können, wobei diese APIs (ohne Verpflichtung) von Zeit zu Zeit von Guru geändert oder aktualisiert werden können.
  2. "Guru-Service" bezeichnet eine Softwarelösung von Guru, die mit Entwickleranwendungen durch Verwendung der APIs und Dokumentationen interoperabel sein kann. Der Guru-Service umfasst auch: (a) jegliche zugehörige Produktdokumentationen oder Materialien, die Guru nach eigenem Ermessen bereitstellen kann; und (b) jegliche Upgrades.
  3. "Entwickler" bezeichnet die Einzelperson, das Unternehmen oder eine andere juristische Person, in deren Namen Sie diese Vereinbarung eingehen und die beabsichtigt, Entwickleranwendungen entsprechend dieser Vereinbarung zu entwickeln.
  4. "Entwickleranwendung" bezeichnet eine von Entwicklern erstellte Softwareanwendung, die die APIs verwendet, um die Integration und Nutzung des Guru-Service zu entwickeln. In keinem Fall darf eine Entwickleranwendung geistiges Eigentum von DEGS enthalten.
  5. "Entwicklerversion des Guru-Service" oder "DEGS" bezeichnet eine Version einer Guru-Anwendung, die Kontingente, Ratenlimits, Bandbreitenlimits und/oder andere Nutzungslimits oder technische Einschränkungen enthält, die darauf ausgelegt sind, die Nutzung der Guru-Anwendung durch den Entwickler nur zu Testzwecken in der Produktionsumgebung zu begrenzen.
  6. "Dokumentation" bezeichnet in dem Maße, wie sie von Guru für die Verwendung durch den Entwickler im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, die Entwicklerbenutzerhandbücher, Beispielscodes und verwandten Materialien, die Entwicklern zur Verfügung gestellt werden, wobei diese Dokumentation (ohne Verpflichtung) von Zeit zu Zeit von Guru über die folgende Website geändert oder aktualisiert werden kann: https://developer.getguru.com.
  7. "Guru-Entwicklernetzwerk-Site" (auch als „Entwickler-Site“ bezeichnet) bezeichnet den Bereich der Guru-Unternehmenswebsite, von dem aus Entwickler Nutzungsrechte an den APIs, der Dokumentation und DEGS für die hier beschriebenen Zwecke erhalten können.
  8. "JSON" ist ein Datenaustauschformat, das auf einem Teil der JavaScript-Programmiersprache basiert.
  9. "REST" ist ein Architekturstil für das Design von vernetzten Anwendungen.
  10. "Beispielcode" sind Guru-gelieferte Codesamples, um zu demonstrieren, wie die API verwendet wird, um bestimmte Funktionen oder Aufrufe durchzuführen.
  11. "Begriff" hat die Bedeutung wie in Abschnitt 7 unten vorgeschrieben.
  12. "Upgrade" bedeutet die Objektcode-Versionen eines DEGS, die von oder im Auftrag von Guru, nach seinem alleinigen Ermessen, verbessert oder anderweitig modifiziert wurden, um zusätzliche Funktionalitäten oder Codeänderungen einzuschließen. Guru wird nach seinem alleinigen Ermessen und ohne Verpflichtung entscheiden, ob er Upgrades zur Nutzung durch Entwickler entwickeln oder zur Verfügung stellen wird.

2. Registrierung

  1. ist erforderlich, sich bei Guru zu registrieren, indem bestimmte Informationen gemäß dem Abschnitt "Registrierung" des entsprechenden Webformulars von der Entwicklerseite bereitgestellt werden. Die Registrierungsinformationen umfassen unter anderem die Kontaktinformationen des Entwicklers, ein Passwort und verwandte Anmeldeinformationen zum Zugriff auf das Entwicklerkonto, Informationen zur Identifizierung und Beschreibung der Entwickleranwendung sowie andere Informationen, die von Guru angefordert werden können. Der Entwickler verpflichtet sich, alle angeforderten Registrierungsinformationen bereitzustellen und versichert, dass diese Informationen korrekt und aktuell gehalten werden.
  2. Nach Annahme der Registrierung des Entwicklers wird Guru dem Entwickler bestimmte Tokens und/oder Passwörter zur Verfügung stellen, die vom Entwickler verwendet werden können, um auf die APIs, Dokumentationen und DEGS zuzugreifen und diese zu nutzen, wobei der Zugang und die Nutzung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.
  3. Die Registrierung des Entwicklers bei Guru und die damit verbundene Bereitstellung des Zugangs durch Guru zu den APIs, Dokumentationen und DEGS dürfen in keinem Fall als Befürwortung oder Zertifizierung des Entwicklers oder der Kompatibilität mit, Integration zu oder dem Betrieb einer Entwickleranwendung durch den Entwickler direkt oder indirekt verstanden oder beworben werden.

3. Nutzung der APIs, Dokumentationen und DEGS

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags und für die Dauer des Vertrags gewährt Guru dem Entwickler das nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Recht, auf den Guru-gehosteten DEGS, APIs und die Dokumentation zuzugreifen und sie zu nutzen, einschließlich des Beispielscodes, allein zum Zwecke der Entwicklung, Prüfung, Unterstützung und Demonstration einer Integration der Entwickleranwendungen mit dem Guru-Dienst. Vorbehaltlich der Benutzerbeschränkungen in Abschnitt 3.4 darf der Entwickler die DEGS, APIs und Dokumentationen nur von Mitarbeitern und Auftragnehmern nutzen, die in rechtlich bindender Weise gebunden sind (Auftragnehmer müssen in allen Fällen schriftlich gebunden sein) durch die Vertraulichkeit, Beschränkungen der Nutzung und weitere Bedingungen dieses Vertrags. Der Entwickler stellt die Einhaltung dieses Vertrags durch seine Nutzer sicher und haftet für etwaige Verstöße.
  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Guru dem Entwickler das nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Recht zum Fernzugriff auf den von Guru gehosteten DEGS ausschließlich zu den folgenden Zwecken: (a) die Interoperabilität der Entwickleranwendung (im nicht-produktiven Umfeld des Entwicklers) mit den DEGS durch Anfragen aus der Entwickleranwendung zu testen, gemäß den APIs und Dokumentationen, einschließlich des Beispielscodes, die darauf ausgelegt sind, den Austausch von Daten zwischen den Anwendungen zu ermöglichen; (b) die Interoperabilität einer Entwickleranwendung (die im nicht-produktiven Umfeld des Entwicklers arbeitet) mit einem DEGS durch die Verwendung der Guru-APIs zu testen; und (c) Demonstrationen der Entwickleranwendung für potenzielle Kunden in einer nicht-produktiven, vom Entwickler kontrollierten Umgebung zu evaluationszwecken.
  3. Die DEGS enthalten Nutzungs- und andere Einschränkungen, um sicherzustellen, dass der Entwickler den Guru-Dienst ausschließlich für Entwicklungs-, Test- und Demonstrationszwecke gemäßst oben beschriebenen verwendet. In diesem Zusammenhang, sofern nicht anderweitig von Guru angewiesen (einschließlich durch Hinweis auf der Entwicklerseite), darf der Entwickler den DEGS nur für höchstens zwei (2) benannte Benutzer verwenden. Zusätzliche Nutzungs-, technische, Lizenzierungs- oder andere Einschränkungen können von Guru nach seinem alleinigen Ermessen angewendet werden. Der Entwickler ist allein verantwortlich für das Testen der Entwickleranwendung, um festzustellen, ob sie mit einem DEGS interoperabel ist und somit ein Guru-Service darstellt, und muss alle anwendbaren Einschränkungen und Beschränkungen einhalten.
  4. Der Entwickler kann eine Entwickleranwendung bei potenziellen Kunden fördern und vermarkten, indem er das Guru-Logo und die entsprechenden Guru-Markenzeichen verwendet, jedoch nur um zu erklären, dass die Entwickleranwendungen "für Guru konzipiert sind" oder um solche ähnlichen Aussagen zu treffen, die jeweils im Voraus schriftlich von Guru genehmigt werden müssen und darauf hinweisen, dass die Entwickleranwendungen vom Entwickler entwickelt, aber nicht von Guru zertifiziert oder unterstützt wurden, um mit den entsprechenden Guru-Anwendungen kompatibel zu sein. Ungeachtet dessen darf der Entwickler keine Darstellung vornehmen, die darauf hinweist, dass Guru die Entwickleranwendung unterstützt, zertifiziert oder sich zur Interoperabilität der Entwickleranwendung mit einer beliebigen Guru-Anwendung verpflichtet. Der Entwickler darf den Namen "Guru" oder eine andere Marke von Guru nicht im Namen einer seiner Entwickleranwendungen verwenden. Der Entwickler hat sich an die Markenrichtlinien von Guru zu halten. Guru kann vom Entwickler verlangen, die Verwendung von Guru-Marken nach schriftlicher Benachrichtigung einzustellen. Der Entwickler versteht und stimmt zu, dass er allein für: (i) die Förderung, Vermarktung und den Betrieb seiner Entwickleranwendung und Integrationen und (ii) Probleme, Defekte und alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit oder resultierend aus der Integration seiner Entwickleranwendung mit dem Guru-Service verantwortlich und haftbar ist.
  5. Der Entwickler darf die DEGS, APIs, Dokumentation und Beispielmethode nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und der zugehörigen Guru-Richtlinien und Anweisungen verwenden, wie sie von Guru ergänzt oder aktualisiert werden können (einschließlich Veröffentlichungen auf der Entwicklerseite).
  6. Es sei denn, es ist ausdrücklich im Vertrag gestattet, dass der Entwickler nicht: (a) Rechte an den APIs, der Dokumentation oder einem DEGS offenlegen, verteilen (einschließlich des Hochladens auf Websites, elektronischer schwarzer Bretter oder auf anderem Weg oder Medium), anzeigen, unterlizenzieren, verkaufen oder auf andere Weise an Dritte übertragen darf, insgesamt oder teilweise, (b) das Guru-Eigentum, insgesamt oder teilweise, für Servicebüro- oder Outsourcing-Zwecke oder anderweitig für die Verwendung oder zum Nutzen Dritter verwenden darf; (c) zulässige Nutzungs-, technische, Lizenz- oder andere Beschränkungen überschreiten, wie sie in diesem Vertrag, in von Guru bereitgestellten Materialien oder Dokumentationen oder wie von Guru separat auferlegt werden können; (d) die APIs kopieren, ändern, verändern, abwandeln oder abgeleitete Werke erstellen oder anderweitig für jeden Zweck verwenden, der hier ausdrücklich autorisiert ist, das Guru-Eigentum; (e) das Guru-Eigentum verwenden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung ähnlich dem Guru-Eigentum oder einer Guru-Anwendung zu erstellen oder anderweitig das Guru-Eigentum zu nutzen oder zu kommerzialisieren; (f) Zugang zu einem DEGS oder einer Guru-Anwendung anders als über die APIs wie hier vorgesehen erlangen oder zu erlangen versuchen; (g) die APIs oder ein DEGS oder einen Guru-Dienst rückwärts entwickeln, auseinandernehmen, entschlüsseln oder dekompilieren oder anderweitig einen Versuch unternehmen, auf den Quellcode zuzugreifen oder diesen zu entdecken oder die APIs zu stören oder zu unterbrechen Dez, DEGS oder Guru Services oder irgendwelche Server oder Netzwerke, durch die sie bereitgestellt werden; (h) einem Dritten gestatten, auf das Guru-Eigentum zuzugreifen oder zu verwenden oder das Guru-Eigentum wiederzuverkaufen, zu verteilen oder anderweitig zu verwenden oder Rechte in Bezug darauf auszuüben; (i) die Option „Autoberichterstattung“ oder ähnliche Berichtsoption in einem DEGS zu deaktivieren; (j) Dritte unterstützende Dienstleistungen in Bezug auf das Guru-Eigentum oder im Zusammenhang mit dem Guru-Eigentum anbieten; (k) unbefugten Zugriff auf oder die Verwendung von Benutzer-IDs, Anmeldeinformationen oder anderen Kontoinformationen bereitzustellen oder zu verwenden, die wir Ihnen möglicherweise zur Verfügung stellen, um Ihnen den Zugriff auf die DEGS zu ermöglichen ist nicht gestattet; Insbesondere ist es Ihnen ausdrücklich untersagt, gemeinsame E-Mail-Adressen oder Gruppen-E-Mail-Adressen zu verwenden; (l) Aktivitäten durchführen, die mit Ihrem Zugriff und Ihrer Nutzung des Guru-Eigentums verbunden sind, die: (i) gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen; (ii) zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen könnten oder führen würden; oder (iii) zu einer Beeinträchtigung oder Entwertung des effektiven oder effizienten Betriebs oder zu Sicherheitslücken führen oder Sicherheitsmechanismen in Bezug auf das Guru-Eigentum oder eines der Netzwerke, Systeme oder Rechnerumgebung von Guru beeinträchtigen.
  7. Ein DEGS kann Software oder Inhalte von Drittanbietern („Drittanbietersoftware“) verwenden oder enthalten. Soweit erforderlich, um den entsprechenden DEGS zu verwenden, gewährt Guru dem Entwickler das Recht, solche Drittanbietersoftware ausschließlich unter denselben Bedingungen und Bedingungen (einschließlich aller Einschränkungen und Beschränkungen) zu verwenden, unter denen der Entwickler autorisiert ist, den DEGS hier gemäß zu verwenden. Allerdings behält sich Guru das Recht vor, die Rechte des Entwicklers an der Drittanbietersoftware zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, soweit die Anforderungen eines anwendbaren Drittlizenzgebers oder -lieferanten oder die Bedingungen des entsprechenden Abkommens von Guru dies erfordern.
  8. Guru kann nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung entscheiden, ob DEGS und zugehörige APIs und Dokumentationen für die hier vorgesehenen Zwecke verfügbar gemacht werden sollen und kann (ebenfalls nach eigenem Ermessen) diese APIs, DEGS und Dokumentationen jederzeit ändern oder aktualisieren.
  9. Alle nicht ausdrücklich dem Entwickler gewährten Rechte sind von Guru vorbehalten.

4. Guru-Verpflichtungen

  1. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags stellt Guru während der Laufzeit, Entwickler bereit: (a) Zugang zu den APIs, Dokumentationen, einschließlich Beispielcode; und (b) Zugang zu den DEGS(s), jeweils für die Verwendung durch den Entwickler im Zusammenhang mit der Entwicklung der Integration in Entwickleranwendungen, wie hierin vorgesehen.
  2. Gelegentlich und nach eigenem Ermessen kann Guru ohne Verpflichtung gegenüber den Entwicklern bestimmten begrenzten technischen Support bereitstellen. Ein solcher Support wird in den entsprechenden Bereichen "Entwickler-Support" oder ähnlichen Bereichen der Entwicklerseite beschrieben und kann in Form von Self-Service-Support erfolgen. Ein solcher Support kann jederzeit nach schriftlicher Mitteilung durch Guru, einschließlich Veröffentlichung auf der Entwicklerseite oder anderweitig, geändert, reduziert, storniert oder aktualisiert werden. Jeder Support unterliegt den in diesem Vertrag und auf der Entwicklerseite festgelegten Bestimmungen und kann die Zahlung von Gebühren erfordern, wie dort beschrieben. Guru kann den Support auch separat zu anderen Programmen oder Angeboten von Zeit zu Zeit bereitstellen, und ein solcher Support unterliegt den jeweiligen damit verbundenen Bedingungen.

5. Entwicklerverpflichtungen

  1. Der Entwickler entwickelt jede Entwickleranwendung in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen Version der APIs und Dokumentation und stellt sicher, dass jede Entwickleranwendung die Interoperabilität mit den entsprechenden DEGS und Guruservice ermöglicht und aufrechterhält.
  2. Der Entwickler ist allein verantwortlich für jede Entwickleranwendung, einschließlich aller Unterstützung, Entwicklung und Wartung sowie deren Interoperabilität (d. h. Integration) mit einem beliebigen Guruservice. Der Entwickler ist allein verantwortlich und haftet (einschließlich gegenüber seinen Kunden und anderen Parteien) für, und leistet Gewähr und schützt Guru vor Ansprüchen in Bezug auf alle Angelegenheiten bezüglich der Entwickleranwendungen und zugehörigen Integrationen, einschließlich Entwicklung, Betrieb, Leistung, Verfügbarkeit, Interoperabilität, Bereitstellung (unter Abschnitt 6 unten), Unterstützung und Wartung.
  3. Der Entwickler sollte Sicherheitsbewährte Praktiken im Zusammenhang mit der Entwicklung der Entwickleranwendung und deren Integration in den Guruservice anwenden und jederzeit alle anwendbaren Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze und -vorschriften sowie alle Sicherheitsanforderungen von Guru einhalten, die auf der Guru-Seite, der Entwicklerseite oder anderweitig verfügbar gemacht werden. Der Entwickler wird administrative, technische, physische und andere angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, die die Vertraulichkeit und Sicherheit aller Daten schützen und bewahren (einschließlich vor unbefugtem Zugriff, Verwendung oder Offenlegung), die vom Entwickler oder einer Integration oder Entwickleranwendung verarbeitet, gespeichert, übertragen oder bearbeitet werden. Der Entwickler ist allein verantwortlich und haftet dafür, eventuelle Bedingungen (wie eine Datenverarbeitungsvereinbarung) mit seinen Kunden festzulegen, soweit dies nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften erforderlich ist.
  4. Der Entwickler gewährt Guru eine Lizenz und das Recht, die Registrierungsinformationen und Materialien zu kopieren, anzuzeigen und anderweitig zu nutzen, die vom Entwickler bereitgestellt werden, um die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke zu erleichtern und den Entwickler bezüglich anderer potenzieller Geschäftsmöglichkeiten zu kontaktieren. Darüber hinaus gewährt der Entwickler Guru das Recht und die Lizenz (jedoch nicht die Verpflichtung), den Namen des Entwicklers, den Namen der Entwickleranwendung und das Logo des Entwicklers sowie die entsprechenden Marken in Werbematerialien und anderweitig zu verwenden, um den Entwickler als registrierten Entwickler der Entwickleranwendung zu fördern, die für die Interoperabilität mit Guru-Anwendungen entwickelt wurde. Darüber hinaus gewährt der Entwickler Guru das Recht und die Lizenz, Daten, die vom Entwickler bereitgestellt werden (einschließlich solcher, die über eine Integration in den Guruservice bereitgestellt werden), zu sammeln, zu verarbeiten und zu verwenden, um die Ziele dieses Vertrags zu erleichtern und wie anderweitig gemäß der Datenschutzrichtlinie von Guru gestattet. In diesem Zusammenhang kann Guru personenbezogene Daten anonymisieren und aggregieren, um Analysen zu erstellen und für andere Zwecke zu verwenden, und wird die anonymisierten und aggregierten Versionen solcher Daten besitzen. Die Verwendung von Daten und Informationen durch Guru liegt im alleinigen Ermessen von Guru und es werden keine Zusagen diesbezüglich seitens Guru gemacht.
  5. Entwickler verpflichtet sich, Guru den Namen jeder Entwickleranwendung zur Verfügung zu stellen, die unter Verwendung der APIs, eines DEGS oder der Dokumentation entwickelt wird (die jeweils gemäß Abschnitt 2 oben registriert werden). Guru kann nach eigenem Ermessen diese Informationen auf der Unternehmenswebsite von Guru und über andere Marketingfahrzeuge auflisten.
  6. Der Entwickler darf das Passwort für die Entwickleranwendung (das "Passwort") nicht teilen oder offenlegen. Passwörter dürfen nur im Code der Entwickleranwendung gespeichert werden. Ebenso darf die Entwickleranwendung niemals den API-Token der Entwickleranwendung offenlegen. Das Offenlegen des Passworts der Entwickleranwendung oder des API-Tokens wird ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Wenn ein Entwickler glaubt, ein Passwort oder einen API-Token offengelegt zu haben, kann der Entwickler innerhalb der Verwaltungsseite ein neues Passwort oder einen neuen API-Token anfordern. Guru übernimmt in keiner Weise die Verantwortung für verlorene oder offengelegte Daten, die sich aus nicht genehmigter oder unangemessener Nutzung des Passworts oder des API-Tokens des Entwicklers ergeben.
  7. In jedem Fall, in dem der Entwickler gemäß Abschnitt 6 unten Kunden Rechte zur Nutzung seiner Integration einer Entwickleranwendung mit dem Guru-Dienst gewährt, muss der Entwickler mit jedem solchen Kunden einen schriftlichen, rechtlich durchsetzbaren Vertrag aufrechterhalten (beispielsweise akzeptierte Nutzungsbedingungen per Klickwrap), die Branchenstandardbestimmungen und Einschränkungen enthalten, die üblicherweise von landesweit bekannten, hoch angesehenen SaaS-Anbietern in Kundenverträge aufgenommen werden. Der Entwickler muss auch eine Datenschutzrichtlinie prominent platzieren, wo Benutzer die Entwickleranwendung oder Integration herunterladen oder darauf zugreifen oder wie sonst von geltenden Gesetzen oder Vorschriften gefordert. Die Datenschutzrichtlinie des Entwicklers muss alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards erfüllen und die Erfassung, Nutzung, Pflege und Weitergabe von Daten genau und klar beschreiben. Der Entwickler muss Guru sofort über etwaige Verstöße gegen den Kundenvertrag oder die Datenschutzrichtlinie des Entwicklers informieren, die Kunden oder Benutzer des Guru-Dienstes beeinträchtigen oder vernünftigerweise beeinträchtigen könnten.
  8. Der Entwickler muss Guru (und alle seine Beamten, Mitarbeiter, Agenten und Kunden) von allen Ansprüchen, rechtlichen Maßnahmen, Schäden, Verlusten, Strafen oder Haftungen jeglicher Art oder Natur ("Verluste"), die aus oder im Zusammenhang stehen mit: (i) allen Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen, die der Entwickler hierüber übernimmt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, gemäß Abschnitt 5.2 oben); (ii) einem Verstoß des Entwicklers gegen seine Pflichten, Verantwortlichkeiten, Garantien, Zusicherungen oder Darstellungen aus diesem Vertrag; oder (iii) der Bereitstellung der Entwickleranwendung (einschließlich der damit verbundenen Integration mit dem Guru-Dienst) an seine Kunden gemäß Abschnitt 6 unten, einschließlich der Nutzung, des Betriebs und der Leistung durch oder für solche Kunden, entschädigen, verteidigen und schadlos halten.


6. Verteilung und Bereitstellung von Entwickleranwendungen

Gemäß den obenstehenden Bedingungen und Konditionen ermächtigt dieser Vertrag den Entwickler, Zugang zu den APIs, der Dokumentation und DEGS(s) zu erhalten, um Entwickleranwendungen zu entwickeln, nicht-produktion testing der Interoperabilität solcher Entwickleranwendungen mit den zugehörigen Guru-Anwendungen durchzuführen und begrenzte, nicht-produktion demonstrations solcher Entwickleranwendungen für potenzielle Kunden durchzuführen. Darüber hinaus gewährt Guru dem Entwickler entsprechend den Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, begrenztes Recht, Entwickleranwendungen (d. h. Nutzungsrechte) bereitzustellen, zusammen mit Integrationen in den Guru-Dienst, die hier entwickelt wurden, zur Verwendung durch die Kunden des Entwicklers aus einer von Entwicklern kontrollierten (und nicht von Guru) Produktionsumgebung zu Gebühren (oder kostenlos), die vom Entwickler bestimmt werden. Zur Klarstellung, und ungeachtet allem anderen oben Gesagten, darf der Entwickler keine Entwickleranwendung oder deren Integration in den Guru-Dienst von oder innerhalb eines Marktplatzes, App-Stores oder einer ähnlichen Plattform (einschließlich, beispielsweise und nicht beschränkt auf den Salesforce AppExchange, den Microsoft AppSource oder eine ähnliche Plattform/Store, die vom Entwickler erstellt wurde) bereitstellen oder bewerben, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von Guru in jedem Fall einzuholen und zu erhalten (die Zustimmung kann nach alleinigem Ermessen von Guru erteilt, verweigert oder bedingt sein). Ungeachtet des oben Gesagten ist der Entwickler nicht berechtigt, unter diesem Vertrag die DEGS oder die Dokumentation in irgendeiner Weise zu nutzen, außer für: (a) seine interne, nicht-produktionsbezogene Entwicklung und Tests von Integrationen von Entwickleranwendungen mit dem Guru-Dienst; und (b) die nicht-produktionsbezogene Demonstration von Entwickleranwendungen für potenzielle Kunden für den unter Abschnitt 3 oben autorisierten begrenzten Zeitraum. Zur Klarstellung, in keinem Fall darf der Entwickler die DEGS für irgendeine Produktionsnutzung für sich selbst oder für einen Kunden oder eine andere Partei verwenden. Der Entwickler erkennt an, dass sein Zeit- und Geldaufwand für die Entwicklung von Integrationen in Entwickleranwendungen auf eigenes Risiko erfolgt und Guru keine Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit von Guru-Anwendungen übernimmt.

7. Begriff und Kündigung

  1. Vertragslaufzeit. Dieser Vertrag tritt an dem Datum in Kraft, an dem er von Entwickler geschlossen wurde, und bleibt in Kraft, es sei denn, er wird gemäß den nachstehenden Bedingungen gekündigt (die "Laufzeit").
  2. Kündigung aus Bequemlichkeit. Der Entwickler kann diesen Vertrag kündigen, indem er die Nutzung der APIs, Dokumentationen und DEGS einstellt und Guru schriftlich benachrichtigt, dass er dies getan hat. Guru kann diesen Vertrag aus beliebigem Grund oder ohne Grund (d. h. aus Bequemlichkeit) durch schriftliche Benachrichtigung an Entwickler kündigen (sofern keine Benachrichtigung gemäß einer Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags erforderlich ist).
  3. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diesen Vertrag nach schriftlicher Benachrichtigung kündigen, wenn die andere Partei eine Bestimmung hierin verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung geheilt hat. Guru kann jedoch diesen Vertrag unverzüglich (mit oder ohne vorherige Benachrichtigung) kündigen, wenn Guru nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass eine solche Verletzung: (i) eine Bedrohung für den effektiven oder effizienten Betrieb oder die Sicherheit des Guru-Dienstes darstellt; (ii) ein Datensicherheitsrisiko darstellt; (iii) ein Risiko für zivil- oder strafrechtliche Haftung darstellt; (iv) eine Verletzung des Gesetzes darstellt oder zu einer solchen führt. Guru kann diesen Vertrag auch unverzüglich (mit oder ohne vorherige Benachrichtigung) kündigen, wenn: (a) der Entwickler ein Produkt vermarktet oder verkauft, das wesentlich Ähnlich ist, in vollem oder in wesentlichem Umfang, zu einer Guru-Anwendung; oder (b) der Entwickler Aktivitäten durchführt, die zu einer Aussetzung oder Kündigung gemäß Abschnitt 7.5 führen könnten.
  4. Auswirkung der Kündigung. Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags erlöschen alle Rechte und Lizenzen, die Entwickler gemäß diesem Vertrag eingeräumt wurden (wobei Entwickler nachfolgend weder auf Gurus Eigentum zugreifen noch dieses nutzen) und der Entwickler hat Gurus vertrauliche Informationen sowie sonstige proprietäre Informationen oder Materialien, die ihm von Guru zur Verfügung gestellt wurden, umgehend zurückzugeben (oder, sofern von Guru gewählt, zu zerstören) und sich in seinem Besitz befinden (einschließlich aller Kopien davon, unabhängig davon, ob elektronisch, in Papierform oder in anderer Form). Auf Anforderung hat der Entwickler die Einhaltung hiermit zu bescheinigen.
  5. Sperrung. Der Entwickler stimmt zu, dass, wenn Guru feststellt, dass der Entwickler unter Verletzung einer Bestimmung, Bedingung oder Einschränkung dieses Vertrags steht, oder gegen seine Datenschutzrichtlinie oder seinen Kundenvertrag in Bezug auf einen gemeinsamen Kunden verstößt; eine Entwickleranwendung oder eine andere Software entwickelt hat, die ein Sicherheits- oder Leistungsrisiko für ein System, Netzwerk, Hardware, Software oder Technologie von Guru oder dessen Zulieferern oder Kunden darstellt; eine Maßnahme getroffen hat oder eine Handlung ausgeführt hat, die ein Haftungsrisiko für Guru oder einen Gesetzesverstoß darstellt; oder durch seine Aktivitäten oder Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Guru-APIs oder anderer Guru-Eigenschaften tatsächlich oder potenziell Schäden oder andere negative Auswirkungen auf das Geschäft, den Betrieb oder die Technologie von Guru hervorruft, dann kann Guru in einem solchen Fall, ohne das Recht von Guru zur Kündigung dieses Vertrags einzuschränken, den Zugriff und die Nutzung des DEGS, der API und/oder der Dokumentation für Entwickler aussetzen und/oder beenden, alle anderen von Guru bereitgestellten Materialien oder Technologien und alle weiteren Rechte oder Privilegien gemäß diesem Vertrag.
    Zusätzlich, in jedem Fall, der zu einem Recht der Aussetzung oder Kündigung durch Guru gemäß diesem Abschnitt 7 führen würde, oder auf Anforderung durch Guru aus einem ebenso legitimen Grund, kann Guru den Entwickler auffordern, die Interoperabilität der entsprechenden Entwickleranwendungen mit den entsprechenden Guru-Anwendungen gemäß den von Guru bereitgestellten Anweisungen zu deaktivieren oder alternativ kann Guru eine solche Interoperabilität deaktivieren. In einem solchen Fall hat Guru das uneingeschränkte Recht, nach eigenem Ermessen mit dem betroffenen gemeinsamen Kunden Kontakt aufzunehmen und zu kommunizieren, um ihn zu informieren, dass Guru den Entwickler aufgefordert hat, eine solche Interoperabilität zu deaktivieren, sowie Empfehlungen, Ratschläge, Dienstleistungen und andere Maßnahmen für den Kunden bereitzustellen, wie es Guru für angemessen hält.
    Wenn Guru feststellt, dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag oder ein Streit/problem mit einem gemeinsamen Kunden durch eine Änderung der Entwickleranwendung und/oder ihrer zugrunde liegenden Integrationskomponenten behoben werden kann, kann Guru (ohne Verpflichtung) entscheiden, dem Entwickler die Möglichkeit zu bieten, den Verstoß oder das Problem schnell zu beheben und wenn dies der Fall ist, soll der Entwickler nach besten Kräften daran arbeiten, das Problem schnell zu beheben. Jederzeit kann jedoch Guru eingreifen und die hierin vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
  6. Überleben. Ungeachtet des Vorstehenden: (a) Abschnitte 1 (Definitionen), Abschnitt 5 (Verpflichtungen des Entwicklers), 7 (Beendigung), 8 (Vertrauliche Informationen), 9 (Geistiges Eigentum), 11 (Freistellung), 12 (Haftungsbeschränkung) und 13 (Allgemeine Bestimmungen) überdauern das Ende oder die Beendigung dieses Vertrages.

8. Vertrauliche Informationen

  1. Definition. "Vertrauliche Informationen" bedeutet alle nicht öffentlichen Informationen einer Vertragspartei dieses Vertrags, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder von einer in gutem Glauben handelnden, kaufmännisch vernünftigen Partei als vertraulich anzusehen sind. Zu Gurus vertraulichen Informationen gehören das Guru-Eigentum sowie alle nicht öffentlichen Informationen zu seinen Softwarelösungen und den zugehörigen Dokumentationen, APIs und den zugehörigen Dokumentationen, Produktplänen, technischen Daten, Spezifikationen, Know-how, Methoden und Geschäftsmethoden.
  2. Verwendung von Vertraulichen Informationen. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen unten muss die Partei, die vertrauliche Informationen erhält (der "Empfänger"): (i) alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (des "Offenlegers") vertraulich behandeln und diese Informationen nur für die in diesem Vertrag festgelegten Zwecke verwenden; und (ii) darf vertrauliche Informationen des Offenlegers gegenüber keiner dritten Partei (außer Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Direktoren der Partei) weitergeben, außer wie hierin ausdrücklich autorisiert oder mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei. Ungeachtet des Vorstehenden kann eine Partei im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und den Anweisungen von Guru, die im Zusammenhang damit erteilt werden, vertrauliche Informationen der anderen Partei an eine dritte Partei weitergeben, die ein berechtigtes Interesse hat und die, bevor sie Zugang zu den vertraulichen Informationen erhält, eine Geheimhaltungs- und beschränkte Verwendungserklärung unterzeichnet hat, die mindestens so schützend für die offenlegende Partei ist wie die Bestimmungen zur Datensicherheit, zur beschränkten Verwendung und zur Vertraulichkeit dieses Vertrags. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen des Offenlegers mindestens in der Art und Weise und dem Maß schützen, in dem der Empfänger seine eigenen vertraulichen Informationen schützt, jedoch niemals weniger als einen kaufmännisch angemessenen Sorgfaltsstandard.
  3. Ausmaß. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für: (i) Informationen, die durch kein Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind; (ii) Informationen, die dem Empfänger vor dem Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; (iii) Informationen, die rechtmäßig von einer Drittpartei erhalten wurden, die das Recht hat, solche Informationen ohne Geheimhaltungspflicht offenzulegen; oder (iv) jede Offenlegung, die nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, der Empfänger wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Offenlegenden im Hinblick auf alle Bemühungen zur Verhinderung einer solchen Offenlegung eine rechtzeitige Benachrichtigung zu geben und mit diesem zusammenzuarbeiten.
  4. Konto-Informationen. Der Entwickler verwaltet und stellt sicher, dass seine autorisierten Benutzer die Vertraulichkeit aller Kontoinformationen (wie Anmeldeinformationen und Passwörter), die Guru dem Entwickler zur Verfügung stellt oder der Entwickler Guru zur Verfügung stellt, um den Zugriff auf und die Nutzung eines DEGS oder einer zugehörigen Dokumentation und Materialien zu ermöglichen. Der Entwickler ist dafür verantwortlich, eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung dieser Kontoinformationen und etwaiger daraus resultierender Folgen zu verhindern und Guru umgehend über jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung zu informieren. Guru kann den Zugriff eines Benutzers verweigern, wenn es zumutbar annimmt, dass die Kontoinformationen des Entwicklers verloren gegangen, gestohlen oder kompromittiert wurden.


9. Geistiges Eigentum

Guru besitzt alle Guru-Services, APIs, Beispieletat und Dokumentationen, alle anderen Materialien oder Technologien, die dem Entwickler zur Verfügung gestellt werden, und alle abgeleiteten Werke von alledem. Der Entwickler besitzt die Entwickleranwendungen. Der Entwickler erkennt an und stimmt zu, dass: (i) andere Entwickler und Dritte sowie Guru die APIs und die Dokumentation nutzen können, um Anwendungen und Integrationen zu entwickeln und bereitzustellen, die ähnlich sind oder mit den Entwickleranwendungen und Integrationen konkurrieren; und (ii) Guru und andere Dritte Anwendungen und Integrationen entwickeln und bereitstellen können, die ähnlich sind oder anderweitig mit den Integrationen des Entwicklers konkurrieren, die hierunter entwickelt wurden, und den Entwickleranwendungen.

Sollte der Entwickler irgendwelche Vorschläge oder Feedback (gemeinsam "Feedback") bezüglich des DEGS, der APIs, der Dokumentation, des Guru-Dienstes oder anderer geistigen Eigentumsrechte von Guru bereitstellen, wird Guru solche Rückmeldungen ohne Vergütung für den Entwickler besitzen und der Entwickler weist hiermit solche Rückmeldungen Guru zu.

10. Garantien; Haftungsausschluss für Garantien

  1. Garantien des Entwicklers. Der Entwickler versichert und garantiert Guru, dass:

    Jede Entwickleranwendung und Integration:

    (i) in guter und fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit den Anforderungen und Zwecken dieser Vereinbarung entwickelt wird;
    (ii) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt;
    (iii) frei von Viren oder bösartigem Code ist oder von einem Code oder Mechanismus, der einen unbefugten Zugriff auf einen Guru-Dienst ermöglichen würde (d. h. einen Zugriff, der nicht in Übereinstimmung mit den APIs und der Dokumentation den Datenaustausch zwischen dem Guru-Dienst und der Entwickleranwendung ermöglicht); und
    (iv) keine Open-Source-, Freeware-, Copyleft- oder ähnliche Komponenten enthält, die eine allgemeine oder öffentliche Offenlegung einer Komponente eines Guru-Dienstes oder einer anderen Guru-Technologie erfordern würden oder die Rechte von Guru an einem Guru-Dienst oder einer Technologie anderweitig beeinträchtigen würden.

    Es muss geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen;

    keine Darstellungen, Verpflichtungen, Garantien oder Zusicherungen gegenüber Guru, einem Guru-Dienst oder einem anderen geistigen Eigentum von Guru machen darf, außer wie in der Vereinbarung erlaubt.

    Es darf keine Daten an Guru oder an einen Guru-Dienst bereitstellen, außer Beispiel-Daten, die keine Informationen über eine tatsächliche Person oder Einheit identifizieren, wiedergeben oder darstellen.
  2. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH HIERIN ANGEGEBENEN ASPEKTE VERZICHTEN BEIDE PARTEIEN AUF ALLE GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN KEINEM FALL HAFTET GURU FÜR DAS VERSAGEN, DIE VERZÖGERUNG, DEN FEHLER ODER DIE BEEINTRÄCHTIGUNG DER INTEGRATION ODER INTEROPERABILITÄT ZWISCHEN EINEM BELIEBIGEN DEGS ODER GURU-SERVICE UND EINER ENTWICKLERANWENDUNG ODER INTEGRATION. GURU STELLT DIE DEGS, DIE APIS, DIE DOKUMENTATION UND DEN BEISPIELCODE AUF EINER "WIE SIEHT"-BASIS ZUR VERFÜGUNG OHNE IRGENDWELCHE GARANTIEN IRGENDEINER ART EINSCHLIESSLICH DER OBEN GENANNTEN GARANTIEN.

11. Haftungsausschluss

Der Entwickler hat Guru (und all seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten und Kunden; gemeinsam die "Haftungsfreigestellten Parteien") schadlos zu halten vor Schäden, Verlusten, Urteilen, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren; gemeinsam "Schäden"), die sich aus oder in Zusammenhang mit Folgendem ergeben:

  1. jede Behauptung oder rechtliche Maßnahme eines Dritten, dass eine Entwickleranwendung oder -integration oder andere Materialien oder geistiges Eigentum des Entwicklers die Urheberrechte, Vertraulichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Patente und andere geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzt;
  2. jede Behauptung oder rechtliche Maßnahme eines Dritten, die sich auf oder im Zusammenhang mit einer Entwickleranwendung oder -integration (einschließlich der Interoperabilität der Entwickleranwendung mit einer beliebigen Guru-Anwendung), einem anderen geistigen Eigentum des Entwicklers oder einer Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Fehlverhaltens, Handlung oder Unterlassung des Entwicklers bezieht;
  3. Anspruch oder Rechtsstreit Dritter in Bezug auf oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Entwicklers gegen jede Darstellung, Garantie oder Vereinbarung in dieser Vereinbarung oder einem Verstoß des Entwicklers gegen dessen Kundenvertrag oder Datenschutzrichtlinie.

12. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL HAFTEN GURU ODER SEINE LIZENZGEBER, SELBST WENN WIR IM VORFELD AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDEN, FÜR: (A) VERLUST VON GESCHÄFT, VERTRÄGEN, GEWINNEN, ERWARTETEN EINSPARUNGEN, GUTEM NAMEN ODER UMSÄTEN; (B) VERLUST ODER KORRUPTION VON DATEN; ODER (C) IRGENDWELCHE ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF BESONDERE, STRAFRECHTLICHE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN). IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON GURU UND UNSERER LIZENZGEBER FÜR ALLE AUS DER VEREINBARUNG ENTSTEHENDEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHR STEHENDEN ANSPRÜCHE EINSCHLIESSLICH DER ART DES ANSPRUCHS EINHUNDERT DOLLAR ($100). ZU KLARSTELLUNG: MEHRERE ANSPRÜCHE ODER HAFTUNGSFÄLLE ERHÖHEN DIES OIDEM. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG SOLL ANWENDUNG FINDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ANDERE BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG VERLETZT ODER SICH ALS UNWIRKSAM ERWIESEN HABEN ODER IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT HABEN.

13. Allgemeine Bestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen und Konditionen bilden die gesamte Vereinbarung und das Verständnis zwischen Guru und Entwickler, und keiner ist an irgendwelche Darstellungen oder Erklärungen gebunden, die hier nicht ausdrücklich festgelegt sind. Diese Vereinbarung ersetzt frühere Darstellungen, Diskussionen, Mitteilungen oder Präsentationen.
  2. Teilunwirksamkeit, Änderung und Verzicht. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung als nichtig, ungültig oder anderweitig unwirksam erachtet wird, bleibt der übrige Teil dieser Vereinbarung in Kraft. Diese Vereinbarung darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet von einem autorisierten Vertreter jeder Partei geändert werden. Das Unterlassen einer Partei, hierin enthaltene Rechte auszuüben, stellt keinen Verzicht oder Verlust dieser Rechte dar oder soll als solcher angesehen werden. Wenn eine Partei ihre Rechte hieraus verzichten möchte, muss sie der anderen Partei eine schriftliche Benachrichtigung über den Verzicht solcher Rechte zukommen lassen.
  3. Nicht-Exklusivität. Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv.
  4. Unabhängige Auftragnehmer und Nichteingreifen. Die Parteien sind jeweils unabhängige Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet kein tatsächliches oder erscheinendes Agentur-, Gemeinschaftsunternehmen-, Treuhand- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen den Parteien. Keiner Partei wird das Recht oder die Vollmacht gewährt, eine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit zu übernehmen oder zu begründen, ausdrücklich oder stillschweigend, im Namen der anderen Partei oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht oder die Vollmacht, die andere Partei zu verpflichten oder einen Auftrag anzunehmen oder zu erteilen, oder an Kunden zu verkaufen oder nicht an Kunden zu verkaufen.
  5. Streitbeilegung. Im Falle eines Streits oder Anspruchs aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung werden die Parteien miteinander konsultieren und verhandeln und versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wenn sie keine Einigung innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen erzielen, wird bei Mitteilung durch eine beliebige Partei an die andere jeder solche Streitfall oder Anspruch zur Schlichtung durch ein Gremium von drei Schiedsrichtern (oder weniger, wenn von den Parteien vereinbart) gemäß den Schiedsgerichtsregeln der Internationalen Handelskammer ("ICC-Regeln") überwiesen. Alle Schiedsverfahren werden in englischer Sprache durchgeführt und erfolgen gemäß den ICC-Regeln. Jede gemäß den ICC-Regeln erlassene Auszeichnung kann von jedem Gericht mit Zuständigkeit durchgesetzt werden. Die Kosten für die Schiedsrichter und die Verwaltung der Schiedsgerichtsverfahren werden von den Parteien gleichermaßen getragen. Das anwendbare Recht ist der Bundesstaat Delaware, und der Ort der Schiedsgerichtsbarkeit ist Philadelphia, PA. Die Vereinten Nationen. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet auf die Vereinbarung keine Anwendung.
  6. Übertragung. Kein Recht oder Pflicht des Entwicklers gemäß der Vereinbarung darf ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Guru zugewiesen, übertragen oder anderweitig übertragen werden, sei es durch Vereinbarung, Gesetz oder anderweitig, und jeder Versuch, Rechte oder Pflichten des Entwicklers hier gemäß ohne eine solche Zustimmung zu übertragen, ist nichtig. Vorbehaltlich des vorherigen Satzes bindet die Vereinbarung jede Partei und ihre erlaubten Nachfolger und Abtretungsempfänger. Zur Klarstellung kann Guru diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise übertragen und/oder Pflichten hier gemäß delegieren.
  7. Hinweise. Jeder zulässige oder erforderliche Hinweis oder jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und kann persönlich, per Kurier oder per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versandt werden und ist im Falle von Hinweisen an uns an Guru Technologies, Inc., Attn: Vice President of Business Development, 121 S. Broad Street, 11th Floor, Philadelphia, PA. 19107 oder an eine andere Adresse, die gemäß dieses Abschnitts 13.5 angegeben wurde, und im Falle des Entwicklers an die von Guru bei der Registrierung angegebene Adresse zu senden und ist in jedem Fall bei Empfang gültig.
  8. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Nichterfüllung direkt oder indirekt durch Gründe außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird, einschließlich Überschwemmungen, Brände, zivile Unruhen, staatliche Maßnahmen, Krieg, Terrorismus, Embargos, Arbeitskonflikte/Streiks oder andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt.
  9. Keine Begünstigten Dritter. In dieser Vereinbarung ist nicht beabsichtigt und darf nicht irgendeinen Drittbegünstigten schaffen, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt, und keine Partei darf gegenteilige Aussagen treffen.
  10. Öffentlichkeit. Mit Ausnahme dessen, was diese Vereinbarung anderweitig vorsieht, muss jede Partei die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen einholen, bevor sie: (a) eine Pressemitteilung oder eine öffentliche Ankündigung über die andere Partei oder die hiermit geschaffene Beziehung veröffentlicht oder (b) den Namen der anderen Partei oder den Namen eines Produkts oder einer Lösung der anderen Partei in Marketing- oder anderen Materialien oder Kampagnen verwendet.
  11. Auditrechte. Bei angemessener Vorankündigung hat Guru das Recht, auf eigene Kosten die Bücher und Unterlagen, Geschäfts- und Entwicklungspraktiken, Betriebe, Systeme und Entwickleranwendungen des Entwicklers nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr zu überprüfen, um die Einhaltung dieses Vertrags in der Vergangenheit und fortlaufend sicherzustellen. Der Entwickler wird bei begründeter Anforderung durch Guru bei einer solchen Prüfung kooperieren und unterstützen.